Nützliches
Mindestmaße und Schonzeiten Mindestmaß und Schonzeit Stand Feb 2016.pdf
Zusatz:
In unseren Fließgewässern ist jegliches Angeln auf Raubfisch in der Zeit vom 15.02. bis 31.05. verboten! Das Angeln mit Maden ist in der Oberstever sowie im Mühlbach verboten. Begleitpersonen dürfen nicht angeln. Vom 01.10. bis 30.04. ist das Angeln im Bereich des LAKESIDE INN erlaubt.