Halterner Stausee

Im ganzen Fischereibezirk ist das Fischen mit Angeln von Booten aus gestattet. Vereinsmitglieder haben die Möglichkeit Boots- und Uferkarten zu beantragen. Vom Ufer aus darf der Fischfang nur auf dem südlichen Ufer ausgeübt werden. Das Fischen von Hechten ist in der Zeit vom 15.02. bis 30.04. und von Zandern in der Zeit vom 01.04. bis 31.05. untersagt. Der Fischfang im Laichschongebiet ist in der Zeit vom 01.01. bis 31.05. und das Angeln von der Antoniusbrücke sind verboten. Begleitpersonen dürfen das Gelände nicht betreten. Das Mitführen von Hunden ist untersagt.

Weitergehende Informationen:   Regeln für Bootskartenbesitzer des Halterner Stausees.pdf